Honorar beim Rechtsanwalt in Innsbruck und Reutte
Das anwaltliche Honorar kann frei vereinbart werden, passiert das nicht, so ist die angemessene Entlohnung im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und in den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) geregelt. Wird ein Rechtsanwalt als Vertragserrichter tätig, so richtet sich das Entgelt grundsätzlich nach dem Notariatstarifgesetz (NTG).
Scheinen streitwert- oder sachbezogene Tarifansätze nicht leistungsgerecht, so ist eine Pauschalierung des Anwaltshonorars möglich. Ihr Anwalt bietet eine Verrechnung nach Stundensätzen, wenn sich Leistungen in Dauer und Umfang kaum vorherbestimmen lassen.
Sprechen Sie uns bereits bei der ersten Informationsaufnahme in der Rechtsanwaltskanzlei in Innsbruck oder in der Sprechstelle in Reutte auf das Honorar an. Als Ihr Anwalt bemühe ich mich stets um individuelle und zeitsparende Lösungen für Problemstellungen mit dem passenden Preis-Leistungs-Verhältnis.
Im Falle einer Rechtsschutzversicherung übernehme ich die Korrespondenz mit der Versicherung und ersuche um Kostendeckungszusage für die jeweilige Rechtssache. Als Mandant oder Mandantin haben Sie freie Anwaltswahl, die durch eine Rechtsschutzversicherung nicht eingeschränkt werden darf.