Meine Fachgebiete als Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen

Neben einer klassischen Allgemeinpraxis liegen meine Schwerpunkte unter anderem im Vertragsrecht, Erbrecht und Schadenersatzrecht, wie etwa in der Abwicklung von Schi- und sonstigen Sportunfällen. Mein Ziel ist es, mit fachkompetenter und individueller Beratung und Vertretung ein an die Bedürfnisse und Wünsche meiner Mandanten orientiertes Ergebnis zu erzielen. Mit unserem Knowhow und persönlichem Einsatz stehen wir voll und ganz hinter Ihnen und ihrem Anliegen.

Dienstbarkeiten

Wenn der jeweilige Eigentümer eines Grundstückes etwas Bestimmtes dulden oder unterlassen muss, ist sein Grundstück mit einer Dienstbarkeit (Servitut) belastet. Folgende Dienstbarkeiten kommen häufig vor:

  • Geh- und Fahrrechte
  • Leitungsrechte
  • Recht der Aussicht
  • Wohnrechte
  • Fruchtgenussrechte

Derartige Dienstbarkeiten sind für den jeweils Berechtigten oft sehr wichtig. So ist z.B. ein Grundstück, das über keine Zufahrt verfügt, beinahe wertlos. Andererseits stellen Dienstbarkeiten häufig eine Entwertung des sog. „dienenden“ Grundstückes dar, also jenes Grundstückes, auf dem sie ausgeübt werden. Daher ist der Bestand derartiger Rechte häufig ein strittiges Thema.

Auch in Immobilienverträgen spielen Dienstbarkeiten mitunter eine Rolle, etwa die Dienstbarkeit der Wohnung oder des Fruchtgenusses, der Errichtung eines Gebäudes, Leitungsdienstbarkeiten aller Art usw.

Eigentumsrecht

In gerichtlichen oder behördlichen Verfahren als auch bei Verträgen stellt sich immer wieder die Frage, wer Eigentümer einer Sache ist. Zumeist ist dies klar. Unklar ist diese Frage unter anderem dann, wenn Ersitzung behauptet wird, die genauen Grenzen eines Grundstückes strittig sind oder wenn es um das Eigentum an einem Superädifikat geht.

Zum Wesen des Eigentums gehört es auch, dass der Eigentümer berechtigt ist, seine Sache von jedem Inhaber durch Eigentumsklage gerichtlich einzufordern.

Ich unterstütze sie bei der Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte.

Erbrecht

Das Erbrecht erweist sich in der Praxis als sehr komplexe Materie. Zu Dienstleistungen, die in meiner Kanzlei häufig erbracht werden, zählen etwa

  • die Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Fragen und Streitigkeiten
  • die Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
  • die Errichtung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen
  • die Errichtung von Übergabeverträgen
  • die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Bestand und Höhe des Pflichtteils
  • die Gültigkeit von Testamenten oder letztwilligen Verfügungen.
Führerscheinrecht, Verwaltungsstrafrecht

Hier geht es beispielsweise um Geschwindigkeitsüberschreitungen und sonstige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Wurde ihnen der Führerschein entzogen, vertrete ich sie beispielsweise sowohl im Verwaltungsstrafverfahren als auch in einem parallel geführten Führerscheinentzugsverfahren.

Gewährleistungsrecht

Ein Verkäufer hat dafür einzustehen, dass die verkaufte Sache die gewöhnlich vorausgesetzten und die ausdrücklich versprochenen bzw. vereinbarten Eigenschaften aufweist. Ist dies nicht der Fall, können Gewährleistungsansprüche bestehen. Da die Geltendmachung von derartigen Ansprüchen relativ formalistisch abläuft, empfehle ich jedenfalls die Einholung von juristischem Rat. Bei der Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsansprüche stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Grundbuchsrecht

Immobilien wie Grundstücke und Häuser gehören jemandem erst dann, wenn derjenige als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Das Gleiche gilt für viele Rechte, die sich auf Grundstücke beziehen. Nur was im Grundbuch steht, gilt gesichert auch gegenüber späteren Eigentümern der belasteten Grundstücke. Ich unterstütze sie im Zusammenhang mit der Eintragung Ihrer Rechte im Grundbuch.

Miet- und Pachtrecht

Mit diesen Rechtsgebieten bin ich immer wieder befasst. Hier geht es etwa um die Erstellung von Mietverträgen oder Pachtverträgen. Weiters vertrete ich Mandanten in entsprechenden Rechtsstreitigkeiten. Dabei dreht es sich häufig um folgende Themen:

  • Liegt ein kündigungsgeschütztes Mietverhältnis vor?
  • Worin liegt der Unterschied zwischen Miete und Pacht?
  • Eintrittsrecht in ein Vertragsverhältnis
  • Kündigungsverfahren und Räumungsklagen
Produkthaftung

Hier geht es um den Ersatz von Schäden, die jemand durch ein fehlerhaftes Produkt erlitten hat. Geregelt ist dies im Wesentlichen im Produkthaftungsgesetz.

Schadenersatzrecht

Es handelt sich hiebei um ein sehr weitläufiges Rechtsgebiet. Es reicht vom Verkehrsunfall bis zum Bauprozess, Verletzungen durch Tiere, von den Folgen einer Rauferei bis etwa zu jenen eines Justizirrtums. Gerade aufgrund der Vielfalt der Anwendungsmöglichkeiten sind die Rechtsgrundsätze im Schadenersatzrecht komplex, weshalb eine qualifizierte Beratung und Vertretung unumgänglich ist. Bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ski- und Sportrecht

Ich unterstütze sie bei der Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche bei Ski- und sonstigen Sportunfällen, wie etwa Rodeln, Radfahren und Eislaufen. Zudem unterstütze ich sie bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter aus derartigen Sportunfällen.

Strafrecht

Hat man beispielsweise einen Verkehrsunfall verschuldet und wird dabei eine Person verletzt, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Aufgrund der möglichen strafrechtlichen Folgen ist es wichtig, sich von Anbeginn an durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dies gilt natürlich nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch für andere strafrechtliche Delikte. Ich nehme für sie Akteneinsicht, begleite sie durch das Strafverfahren und vertrete sie vor Polizei und Gericht.

Sollten sie Opfer einer Straftat geworden sein, können sie sich einem Strafverfahren als sog. Privatbeteiligter anschließen. Als ihr Privatbeteiligtenvertreter mache ich ihre gerechtfertigten Ansprüche vor den Strafgerichten geltend.

Unfallrecht

Ich berate und vertrete sie bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen, Schiunfällen, Rodelunfällen oder sonstigen Sportunfällen.

Vertragsrecht

Die Errichtung von Verträgen aller Art ist eines meiner wesentlichen Aufgabengebiete. Als Rechtsanwalt kann ich meine Prozesserfahrung in die Vertragsgestaltung mit einfließen lassen und dadurch Verträge so formulieren, dass spätere Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern hintangehalten werden. Mit folgenden Vertragsgestaltungen habe ich immer wieder zu tun:

  • Kaufverträge und Tauschverträge
  • Übergabsverträge und Schenkungsverträge
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Vereinbarungen zwischen Lebensgefährten
  • Dienstbarkeitsverträge und Baurechtsverträge
  • Mietverträge und Pachtverträge
  • Wohnungseigentumsverträge
  • Gesellschaftsverträge
  • Errichtung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen
Wohneigentumsrecht
Hier geht es etwa um folgende Rechtsgebiete:

  • Begründung von Wohnungseigentum
  • „Parifizierung“, also um die Festsetzung von Nutzwerten für jede einzelne Wohnung oder Geschäftslokal
  • Veränderungen von Wohnungseigentumsanteilen
  • Unzulässige Vertragsbestandteile in Kauf- oder Wohnungseigentumsverträgen
  • Ansprüche auf Mängelbeseitigung
  • Rechte und Pflichten auf Allgemeinflächen
Eherecht/Familienrecht

Mit diesem Rechtsgebiet habe ich meist dann zu tun, wenn eine eheliche Gemeinschaft dabei ist auseinanderzubrechen. Es geht dann um Fragen der Ehescheidung, Ehegatten- und Kindesunterhalt, Obsorge und Kontaktrecht zu Kindern sowie Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, der ehelichen Ersparnisse und Schulden.

Enteignungsrecht

Bei Vorhaben, welche in hohem Maße im öffentlichen Interesse liegen, gibt es in verschiedenen Materiengesetzen die Möglichkeit der Einräumung von Zwangsrechten oder Enteignungen. Diese sind nur zulässig, wenn es dafür eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung gibt und das Vorhaben, zu dessen Gunsten enteignet werden soll, auch wirklich im öffentlichen Interesse liegt. Eine Enteignung kann allenfalls auch abgewehrt werden, wenn der Nachweis gelingt, dass der Öffentlichkeit durch die Ausführung einer anderen Variante besser gedient ist.

Steht fest, dass eine drohende Enteignung nicht verhindert werden kann, geht es noch um die Frage der Entschädigung

Ersitzungen

Unter Ersitzung versteht man den Erwerb eines Rechtes durch tatsächlichen Besitz während einer bestimmten Zeit. Erworben wird dabei das Recht, das inhaltlich dem ausgeübten Besitz entspricht. Die Ersitzung führt dazu, dass der bisherige Rechtsinhaber sein Recht verliert.

Beispielsweise kann es bei tatsächlicher längerer Ausübung etwa zur Ersitzung von Geh- und Fahrrechten auf fremden Grundstücken kommen.

Gesellschaftsrecht

Eine Gesellschaftsgründung kann z.B. sinnvoll sein, um verschiedene Bereiche von Unternehmen zu trennen, um eine Übergabe oder einen Verkauf von Unternehmen vorzubereiten, um die Haftung zu beschränken, um die Erbfolge zu regeln usw.

Mit der Gründung von Gesellschaften werde ich immer wieder beauftragt. Die Gesellschaftsform und der wesentliche Vertragsinhalt sollten zusätzlich mit einem Steuerberater abgestimmt werden. Wichtig ist dabei vor allem, dass den Gesellschaftern die verschiedenen Möglichkeiten bewusst werden, wie sie ihre Gesellschaft gestalten können.

Grenzstreit

Nach einer erfolgten Vermessung gibt es nicht selten zwei Grenzen, nämlich einerseits die Naturgrenze und andererseits die vermessene Grenze. Dies kann mitunter zu Grenzstreitigkeiten beispielsweise zwischen Nachbarn führen. Mit derartigen Grenzstreitigkeiten habe ich immer wieder zu tun.

Liegenschaftsrecht

Zahlreiche Rechtsvorschriften beziehen sich auf Immobilien, also auf Grundstücke und darauf errichteter Gebäude. Dazu zählen beispielsweise das Eigentum, der Besitz, Grenzstreitigkeiten, Dienstbarkeiten, Wohnungseigentum, Mietrecht, Kaufverträge, Ersitzung, usw.

Nachbarschaftsrecht

Hier geht es beispielsweise um die tatsächliche Grenze zwischen nachbarschaftlichen Grundstücken, um allfällige Dienstbarkeitsrechte wie Geh- und Fahrrechte, Recht auf Aussicht, Recht des nicht höher Bauens oder um diverse unerwünschte Immissionen, welche vom Nachbargrundstück ausgehen.

Reiserecht

Hier vertrete ich sie beispielsweise, falls ihre Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprochen hat oder diverse Mängel im Zusammenhang mit Ihrer Reise aufgetreten sind.

Scheidungsrecht

Im Zuge einer Ehescheidung gibt es verschiedene weitere Dinge zu klären, insbesondere die Frage von Ehegattenunterhalt, von Kindesunterhalt, die Obsorge und Kontaktrechte für Kinder sowie die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, der ehelichen Ersparnisse sowie der gemeinsamen Schulden. Ich versuche, mögliche Eskalationen zu vermeiden und eine gütliche, rasche und kostensparende Einigung über die Scheidungsfolgen zu bewirken.

Sozialrecht

Hier unterstütze ich sie etwa bei der Geltendmachung oder Erhöhung ihres Pflegegeldanspruches oder bei Ansprüchen im Zusammenhang mit ihrer Kranken-, Unfalls- oder Pensionsversicherung.

Treuhandschaft

Die Treuhandschaft ist eine praktikable Form, um bei einem Liegenschaftskauf sowohl den Käufer als auch den Verkäufer wie auch eine kaufpreisfinanzierende Bank optimal abzusichern. Ich bin Mitglied des Treuhandverbandes der Tiroler Rechtsanwaltskammer und wickle für sie Treuhandschaften zuverlässig und schnell ab.

Unterhalt

Die Frage, wer wem wie viel Unterhalt zahlen muss, stellt sich etwa im Zusammenhang mit Scheidungen. Man unterscheidet den Unterhaltsanspruch zwischen Ehegatten und den Unterhaltsanspruch der Eltern gegenüber ihren Kindern. Ich unterstütze und vertrete sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen.

Wegehalterhaftung

Wenn es durch den mangelhaften Zustand eines Weges zu einem Unfall oder einem sonstigen Schaden kommt, haftet dafür unter Umständen der sog. „Halter“ des Weges, also derjenige, der die Kosten der Erhaltung des Weges zu tragen hat und die Verfügungsmacht gehabt hätte, die zur Beseitigung des Mangels nötigen Maßnahmen zu setzen. Gehaftet wird dabei in der Regel nur bei grober Fahrlässigkeit, also wenn nicht beachtet wird, was jedermann einleuchten müsste und deswegen voraussehbar war, dass es wegen des mangelhaften Zustandes des Weges wahrscheinlich zum Eintritt eines Schadens kommen wird. Neben dieser allgemeinen Wegehalterpflicht gibt es auch noch eine Haftung aus Vertrag, also dann, wenn derjenige, der den Weg benützt und dabei zu Schaden kommt, zum Wegehalter in einem Vertragsverhältnis steht. In diesem Fall haftet der Halter des Weges auch für leichte Fahrlässigkeit.

Ich berate und vertrete sie bei der Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus dieser Wegehalterhaftung.

Zivilrecht allgemein

Hierunter versteht man alle Bestimmungen, welche die Beziehungen regeln, die zwischen Bürgern untereinander bestehen, etwa das Vertragsrecht, das Eigentums- und Wohnungseigentumsrecht, das Dienstbarkeitsrecht, das Schadenersatz-, Erb- und Familienrecht. Das allgemeine Zivilrecht stellt einen großen Teil meiner Tätigkeit dar.

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Mag. Harald Rossmann

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